Eine Relation $R$ zwischen zwei Mengen $A$ und $B$ ist rechtseindeutig, wenn für jedes Element $b \in B$ höchstens ein Element $a \in A$ existiert, das mit $b$ in Relation steht.
Die Relation $R$ ist rechtseindeutig, wenn gilt:
$$ \forall b \in B \, \exists! a \in A \, (a, b) \in R $$ wobei $\exists!$ die existente Eindeutigkeit bedeutet.Sei $A = \{1, 2\}$ und $B = \{3, 4\}$. Eine rechtseindeutige Relation könnte sein:
$$ R = \{(1, 3), (2, 4)\} $$ Hier ist jedes Element in $B$ eindeutig einem Element in $A$ zugeordnet.