Eine Relation R⊆A×B ist rechtseindeutig, wenn jedes a∈A mit höchstens einem b∈B in Relation steht.
Formelle Definition
Die Relation R ist rechtseindeutig, wenn gilt:
∀a∈A ∀b1,b2∈B: ((a,b1)∈R∧(a,b2)∈R)⇒b1=b2
Zusammen mit Linkstotalität ergibt das genau den Funktionsbegriff.
Beispiel
Sei A={1,2} und B={3,4}. Eine rechtseindeutige Relation ist:
R={(1,3),(2,4)}
Hier hat jedes Element aus
A höchstens ein Bild in
B.