Eine Funktion f ist an einer Stelle x0 differenzierbar, wenn der Grenzwert des Differenzenquotienten an dieser Stelle existiert und endlich ist.
Formelle Definition
Sei f:D→R eine Funktion und x0∈D ein Punkt. Die Funktion f ist an der Stelle x0 differenzierbar, wenn der Grenzwert
f′(x0)=h→0limhf(x0+h)−f(x0)
existiert.
Existiert dieser Grenzwert, so wird er als Ableitung von f an der Stelle x0 bezeichnet und mit f′(x0) notiert.
Geometrische Interpretation
Geometrisch bedeutet die Differenzierbarkeit, dass an der Stelle x0 eine eindeutige Tangente an den Funktionsgraphen existiert.
Beispiel
- Die Funktion f(x)=x2 ist an jeder Stelle x∈R differenzierbar, da der Grenzwert des Differenzenquotienten immer existiert und f′(x)=2x ist.
- Die Funktion g(x)=∣x∣ ist an der Stelle x=0 nicht differenzierbar, da die links- und rechtsseitigen Grenzwerte des Differenzenquotienten an dieser Stelle nicht übereinstimmen: h→0−limh∣0+h∣−∣0∣=−1 und h→0+limh∣0+h∣−∣0∣=1